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Nach dem Hochwasser: unabhängige Begutachtung für Versicherungsnehmer

Wenn ein Fluss über die Ufer tritt oder Starkregen Straßen in Bäche verwandelt, sind oft ganze Orte gleichzeitig betroffen. Ein eigener Sachverständiger hilft Ihnen, den Schaden vollständig festzuhalten und gegenüber dem Versicherer zu vertreten. Auf expertdassure.com finden Sie den Ablauf Schritt für Schritt.

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Elementarschutz: die Frage, die alles entscheidet

In Deutschland ist Überschwemmung in der Standard-Wohngebäude- und Hausratversicherung meist nicht enthalten. Den Schutz bietet der Baustein für weitere Naturgefahren, oft Elementarschadenversicherung genannt. Er umfasst in der Regel Überschwemmung des Grundstücks durch Witterungsniederschläge oder Ausuferung von Gewässern, häufig auch Rückstau, und daneben Gefahren wie Erdrutsch oder Schneedruck.

Bevor ein Gutachter tief in die Bewertung einsteigt, sollte er Ihren Vertrag lesen: Welche Ereignisse sind eingeschlossen, gibt es einen höheren Selbstbehalt für Elementarschäden, ist Rückstau an eine Rückstausicherung gebunden, wie wird eindringendes Grundwasser behandelt? Manche Verträge sehen außerdem eine Wartezeit nach Vertragsbeginn vor.

Überschwemmung, Rückstau oder Grundwasser

Für die Deckung macht es einen Unterschied, wie das Wasser ins Gebäude kam. Drang es über Kellertreppe und Lichtschächte von außen ein, spricht das für Überschwemmung. Kam es aus Bodenabläufen und Toiletten, liegt eher Rückstau aus der Kanalisation vor. Steigt Wasser durch die Bodenplatte, kann Grundwasser die Ursache sein, das viele Bedingungen nur eingeschränkt erfassen. Ein Sachverständiger rekonstruiert diesen Weg anhand von Spuren, Fotos und Zeugenaussagen.

Die ersten Stunden und Tage

Ihre Sicherheit geht vor. Betreten Sie überflutete Räume erst, wenn der Strom abgeschaltet ist, und meiden Sie Wasser, das mit Heizöl oder Abwasser verunreinigt sein kann. Sobald es möglich ist, melden Sie den Schaden beim Versicherer, auch wenn Hotlines nach großen Ereignissen überlastet sind. Eine schriftliche Meldung per E-Mail mit Datum sichert die Frist.

Dokumentieren Sie den höchsten Wasserstand, bevor die Spuren verschwinden. Eine Markierung an der Wand mit Zollstock im Bild ist für das spätere Gutachten Gold wert. Beginnen Sie dann mit Abpumpen und Ausräumen; diese Schadenminderung erwartet der Versicherer, und die Kosten sind meist erstattungsfähig.

So arbeitet Ihr eigener Sachverständiger

Der Gutachter misst die Feuchte in Mauerwerk und Estrich, prüft Dämmung, Putz, Türen und Einbauküchen und bewertet die Haustechnik. Heizkessel, Wärmepumpen, Elektroverteilungen und Aufzüge stehen häufig im Keller und sind nach einer Überflutung oft nicht mehr zu retten. Bei Ölverunreinigung kann eine Schadstoffuntersuchung nötig werden, weil sie den Sanierungsaufwand erheblich verändert.

Er erstellt ein Sanierungskonzept, das zwischen Trocknung und Ersatz unterscheidet, kalkuliert die Kosten und stimmt diese mit den Angeboten der Fachfirmen ab. Für den Hausrat hilft er beim Aufstellen einer Schadenliste mit Neuwerten. Bei vermieteten Objekten ermittelt er die voraussichtliche Dauer der Unbewohnbarkeit für den Mietausfall.

Großereignisse und überlastete Regulierer

Nach Hochwassern wie im Ahrtal 2021 haben Versicherer zahlreiche externe Regulierer eingesetzt, und Besichtigungen ließen teils auf sich warten. In solchen Lagen ist ein eigener Gutachter besonders hilfreich, weil er unabhängig vom Terminkalender des Versicherers dokumentieren kann. Fragen Sie außerdem nach Abschlagszahlungen, die viele Versicherer bei unstreitigen Teilbeträgen leisten.

Belege, die nach einer Flut noch zu retten sind

Viele Unterlagen sind nach einem Hochwasser selbst durchnässt oder verschwunden. Trotzdem lassen sich Nachweise oft rekonstruieren. Kontoauszüge und Online-Bestellhistorien belegen Käufe von Möbeln, Geräten und Kleidung. Fotos auf dem Smartphone oder in sozialen Netzwerken zeigen den Zustand von Räumen vor dem Ereignis. Handwerker, Küchenstudios und Heizungsbauer können Kopien früherer Rechnungen ausstellen, und bei Gebäuden helfen Baupläne aus dem Bauamt oder vom Architekten.

Ihr Sachverständiger fasst diese Quellen in einer geordneten Schadenaufstellung zusammen und ergänzt fehlende Werte durch nachvollziehbar ermittelte Wiederbeschaffungspreise. Je klarer die Herkunft jeder Zahl ist, desto weniger Raum bleibt für pauschale Kürzungen. Bewahren Sie zudem alle Nachrichten der Behörden, Pegelstände und Pressefotos Ihres Ortes auf; sie belegen Zeitpunkt und Ausmaß des Ereignisses.

Wo es zum Streit kommt

Typische Konflikte drehen sich um die Abgrenzung zum Grundwasser, die Funktionsfähigkeit der Rückstausicherung, den Umfang des Rückbaus von Estrich und Dämmung, die Erstattung von Trocknungskosten über viele Wochen und die Bewertung älterer Haustechnik nach Zeitwert oder Neuwert. Auch die Frage, ob Schimmel eine Folge des Hochwassers oder späterer Versäumnisse ist, wird häufig gestellt.

Bei Streit über die Höhe sehen viele Bedingungen ein Sachverständigenverfahren vor, bei dem beide Seiten einen Sachverständigen benennen. Verbraucher können zudem kostenfrei den Versicherungsombudsmann anrufen; Beschwerden über das Vorgehen eines Versicherers nimmt die BaFin entgegen. Vertragliche Ansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren ab Ende des Entstehungsjahres.

Ohne Elementardeckung: was bleibt

Fehlt der Elementarschutz, kann ein Gutachten trotzdem nützlich sein, etwa für Anträge auf staatliche Hilfen nach Katastrophen, für steuerliche Zwecke oder für Ansprüche gegen Dritte. Klären Sie vorab, für welchen Zweck das Gutachten gebraucht wird, und passen Sie den Umfang daran an.

Fachleute auswählen, Vorsicht bei Haustürangeboten

Nach Flutereignissen bieten sich viele Firmen an, nicht alle sind seriös. Achten Sie auf Spezialisierung für Wasser- und Feuchteschäden, eine öffentliche Bestellung über die IHK oder eine anerkannte Zertifizierung und auf Unabhängigkeit von Sanierungsunternehmen. Unterschreiben Sie nichts unter Druck. Die Kosten der Begutachtung behandelt eine eigene Seite; rechtliche Fragen gehören zu einem Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Anbieter dieser Leistung

Externe Links dienen nur zur Information; prüfen Sie die Bedingungen direkt beim jeweiligen Anbieter.

Häufige Fragen

Ist Starkregen ohne Fluss in der Nähe versichert?

Mit Elementarbaustein meist ja, denn Überschwemmung durch Witterungsniederschläge ist typischerweise eingeschlossen, auch fernab von Gewässern. Maßgeblich sind Ihre Bedingungen.

Darf ich nasse Möbel sofort entsorgen?

Aus hygienischen Gründen oft ja, aber nur nach gründlicher Dokumentation mit Fotos und Liste. Fragen Sie den Versicherer nach Möglichkeit vorher.

Hilft der Gutachter auch bei Schimmel nach dem Hochwasser?

Ja. Er kann beurteilen, ob der Befall auf das Ereignis zurückgeht und welche Sanierung angemessen ist, was für die Erstattung wichtig ist.

Muss ich auf den Regulierer des Versicherers warten?

Nein. Schadenminderung dürfen und sollen Sie sofort beginnen. Dokumentieren Sie den Zustand vorher sorgfältig oder lassen Sie ihn von einem eigenen Sachverständigen festhalten.

Nach einer Überflutung zählen schnelle Dokumentation und ein genauer Blick in den Vertrag. Ein unabhängiger Sachverständiger verbindet beides zu einer belastbaren Schadenaufstellung.