Wasser verursacht versteckte Kosten, und genau dort setzt der Experte an
Bei einem Wasserschaden ist das sichtbare Ausmass oft nur ein Bruchteil des Problems. Wasser verteilt sich in Dämmschichten, unter Parkett und in Wänden. Die Fragen, wie weit die Trocknung reichen muss, ob Bodenaufbauten ersetzt werden und wer die Suche nach dem Leck bezahlt, bestimmen die Höhe der Entschädigung entscheidend mit.
Der eigene Experte prüft die Gebäudewasser- und Hausratpolice, klärt Ausschlüsse wie allmähliches Eindringen oder Grundwasser, begleitet die Leckortung, bewertet Trocknungsprotokolle und Offerten von Sanitär-, Boden- und Malerbetrieben und verhandelt die Abrechnung mit dem Schadeninspektor oder Experten der Versicherung.
Wer versichert was beim Wasserschaden?
Anders als Feuer- und Elementarschäden sind Wasserschäden am Gebäude in vielen Kantonen nicht bei der kantonalen Gebäudeversicherung, sondern über eine private Gebäudewasserversicherung gedeckt. Für Möbel und persönliche Gegenstände ist die Hausratversicherung zuständig. Bei Mietwohnungen trägt in der Regel der Vermieter den Gebäudeteil, der Mieter seinen Hausrat. Im Stockwerkeigentum stellt sich zusätzlich die Frage, ob der Schaden gemeinschaftliche Teile oder Sonderrecht betrifft.
Diese Aufteilung macht die Expertise oft aufwendiger, weil mehrere Policen und Parteien beteiligt sind. Das wirkt sich auf das Honorar aus.
| Schadenhöhe | Honorar indikativ | Übliches Modell |
|---|---|---|
| bis CHF 10'000 | Pauschale ca. CHF 500 – 1'200 | Stundenberatung oder Kurzbericht |
| CHF 10'001 – 30'000 | 9 – 11 % | Prozent oder Pauschale |
| CHF 30'001 – 75'000 | 7,5 – 9 % | Prozent mit Mindesthonorar |
| CHF 75'001 – 150'000 | 6 – 7,5 % | Prozent, Spesen separat |
| CHF 150'001 – 400'000 | 4,5 – 6 % | oft mit Bauphysiker |
| CHF 400'001 – 1 Mio. | 3 – 4,5 % | Gewerbe, Mehrfamilienhäuser |
| über CHF 1 Mio. | 1,5 – 3 % | individuell verhandelt |
Richtwerte, bitte beim jeweiligen Gutachter prüfen.
Unverbindliche Honorarstufen für Wasserschäden
In der Schweiz gibt es keinen offiziellen Tarif für Experten, die Versicherungsnehmer vertreten. Die Tabelle zeigt eine am Markt beobachtete Grössenordnung, die nur der Orientierung dient. Weil Wasserschäden häufig im Bereich von wenigen tausend bis einigen zehntausend Franken liegen, arbeiten viele Büros in den unteren Stufen mit Pauschalen oder Stundenansätzen statt mit Prozentsätzen.
Stundenansätze liegen am Markt oft bei etwa CHF 130 bis 220. Achten Sie auf ein Kostendach, wenn nach Aufwand abgerechnet wird.
Typische Nebenkosten bei Wasser
Wasserschäden bringen spezielle Drittkosten mit sich, die nicht immer im Honorar enthalten sind. Klären Sie, ob der Experte diese selbst veranlasst und weiterverrechnet oder ob sie direkt an Sie gehen. Manche dieser Kosten, etwa die Leckortung, können je nach Police als Teil des versicherten Schadens übernommen werden.
- Feuchtigkeitsmessungen und Messprotokolle über mehrere Wochen
- Leckortung mit Thermografie, Tracergas oder Kamera
- Laboranalysen bei Verdacht auf Schimmel
- Fahrspesen für wiederholte Kontrollbesuche während der Trocknung
- Mehrwertsteuer von derzeit 8,1 Prozent auf Honorar und Spesen
Prozent, Pauschale oder Erfolgsanteil: Berechnung im Detail
Beim Prozentmodell ist die Basis entscheidend: Gesamtschaden, Entschädigung nach Abzug des Selbstbehalts oder nur der Mehrbetrag gegenüber dem ersten Angebot. Bei Wasserschäden ist der Mehrbetrag oft die fairste Basis, weil die Versicherung die unbestrittenen Grundpositionen wie Trocknung und Malerarbeiten in der Regel ohnehin übernimmt.
Pauschalen sind verbreitet für klar umrissene Leistungen, beispielsweise eine Zweitbeurteilung eines Trocknungskonzepts oder eine Besichtigung mit Kurzbericht. Ein Mindesthonorar von einigen hundert Franken ist üblich. Prüfen Sie zudem, wann das Honorar fällig wird und was bei einer Deckungsablehnung gilt.
Kommt die Versicherung für den Experten auf?
In Privatpolicen ist die Übernahme der Kosten eines selbst gewählten Experten eher die Ausnahme. Einige Gebäude- und Geschäftspolicen enthalten Zusatzleistungen für Schadenfeststellungskosten mit einem festgelegten Höchstbetrag. Lesen Sie die besonderen Bedingungen und fragen Sie bei Ihrem Versicherer oder Broker nach, bevor Sie einen Auftrag erteilen.
Kommt es zu einem Sachverständigenverfahren gemäss AVB, trägt meist jede Partei ihren Experten selbst. Bei einem Streit mit dem Vermieter oder der Stockwerkeigentümergemeinschaft kann eine Rechtsschutzversicherung je nach Bedingungen Gutachterkosten übernehmen.
Rechenbeispiele aus dem Alltag
Waschmaschinenschlauch geplatzt, Parkett in Küche und Flur betroffen, Schaden CHF 9'000: Ein Prozentmandat von 10 Prozent ergäbe CHF 900, vermutlich gilt ein Mindesthonorar. Oft genügt eine Stundenberatung von zwei bis vier Stunden.
Leitungsbruch in der Wand eines Mehrfamilienhauses, mehrere Wohnungen betroffen, Schaden CHF 85'000: Bei 7 Prozent auf den Gesamtschaden wären es etwa CHF 5'950, bei 20 Prozent auf einen Mehrbetrag von CHF 18'000 rund CHF 3'600.
Rückstau in einem Gewerbekeller mit Warenlager, Schaden CHF 400'000: Bei etwa 4,5 Prozent ergeben sich rund CHF 18'000. Hier lohnt sich die Expertise häufig, weil Warenwert und Betriebsunterbruch schwierig zu bewerten sind. Die Zahlen sind reine Beispiele.
Vergleichen, nachfragen, unterschreiben
Fragen Sie nach Erfahrung mit Trocknungstechnik und Bauphysik, nicht nur mit Versicherungsfragen. Ein guter Experte erkennt, ob ein Unterlagsboden wirklich getrocknet werden kann oder ersetzt werden muss. Vergleichen Sie zwei bis drei Offerten mit derselben Berechnungsbasis und verlangen Sie eine Beispielrechnung für Ihren Fall.
Seien Sie zurückhaltend bei Anbietern, die mit einer bestimmten Sanierungsfirma verbunden sind, ohne dies offenzulegen, oder die Ihnen eine Entschädigungshöhe zusichern. Eine faire Vereinbarung lässt Ihnen ein Kündigungsrecht und regelt Spesen und Fälligkeit klar.
Wie Sie selbst den Aufwand und damit die Rechnung senken
Bei Mandaten nach Aufwand zahlt sich gute Vorarbeit unmittelbar aus. Fotografieren Sie den Schaden sofort, bevor Möbel verschoben oder Böden geöffnet werden, und notieren Sie Datum und Uhrzeit der Entdeckung. Bewahren Sie beschädigte Teile wie geplatzte Schläuche, defekte Armaturen oder Rohrstücke auf, denn sie sind oft der wichtigste Beweis für die Ursache.
Legen Sie dem Experten Kaufbelege für Parkett, Küche und Geräte, Pläne der Wohnung sowie die Rechnungen früherer Sanitärarbeiten bereit. Sammeln Sie die Protokolle der Trocknungsfirma laufend in einem Ordner. Je vollständiger die Unterlagen, desto weniger Stunden braucht der Experte für Rekonstruktion und Nachfragen. Bei Prozenthonoraren verkürzt eine gute Dokumentation zumindest das Verfahren und beschleunigt so die Auszahlung der Entschädigung.
Anbieter dieser Leistung
- Ombudsman de l'assurance privée et de la Suva: Neutrale und kostenlose Schlichtungsstelle für Versicherte im Streit mit einer Privatversicherung oder der Suva in der Schweiz, vorgestellt vom Schweizerischen Versicherungsverband.
- ÖAMTC – Sachverständigenservice Schadensbegutachtung: Sachverständigendienst des österreichischen Automobilclubs, der Mitgliedern nach einem Schadenfall eine Begutachtung der Schäden an ihrem Fahrzeug anbietet.
- Crawford & Company Nederland: Dutch arm of an international claims adjusting network, expanded through the acquisition of the R.P. van Dijk claims settlement business.
Externe Links dienen nur zur Information; prüfen Sie die Bedingungen direkt beim jeweiligen Anbieter.
Häufige Fragen
Wird die Leckortung von der Versicherung bezahlt?
Das hängt von der Police ab. Viele Gebäudewasserversicherungen übernehmen Such- und Freilegungskosten bis zu einem bestimmten Betrag. Prüfen Sie die Bedingungen.
Kann ich als Mieter einen eigenen Experten beiziehen?
Ja, für Ihren Hausratschaden. Für den Gebäudeteil ist in der Regel der Vermieter und dessen Versicherung zuständig.
Was kostet eine Zweitmeinung zu einem Trocknungskonzept?
Oft wird sie pauschal oder nach Stunden abgerechnet. Mehrere hundert bis rund tausend Franken sind eine grobe Orientierung, je nach Aufwand.
Ist ein Erfolgshonorar bei Wasserschäden sinnvoll?
Es kann sinnvoll sein, wenn ein dokumentiertes Erstangebot vorliegt und der strittige Betrag erheblich ist. Bei kleinen Schäden ist eine Pauschale meist günstiger.
Bei Wasserschäden entscheiden Messdaten und Fachwissen über Trocknung oder Ersatz. Ein Mandat mit klarer Berechnungsbasis und transparenten Nebenkosten macht die Expertenkosten kalkulierbar.
