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Ihr Ratgeber zum unabhängigen Sachverständigen nach einem Versicherungsschaden

Nach einem Brand, Wasserschaden, Unwetter oder Unfall bewertet in der Regel ein Gutachter der Versicherung den Schaden. expertdassure.com erklärt verständlich, wann Versicherungsnehmer einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen können, wie eine Begutachtung abläuft und mit welchen Kosten zu rechnen ist.

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Wer auf welcher Seite steht

Bei der Schadenregulierung treffen oft zwei Fachleute aufeinander. Der Gutachter oder Regulierer der Versicherung wird vom Versicherer beauftragt und bezahlt. Er soll den Schaden feststellen, arbeitet aber im Rahmen der Interessen seines Auftraggebers. Der unabhängige Sachverständige des Versicherungsnehmers, in der Schweiz meist Schadenexperte oder Parteiexperte genannt, wird dagegen von Ihnen beauftragt und vertritt ausschließlich Ihre Seite.

Daneben gibt es den gerichtlich bestellten Sachverständigen, der in einem Prozess im Auftrag des Gerichts neutral begutachtet, sowie den Obmann im Sachverständigenverfahren, der zwischen den Parteigutachtern entscheidet.

Begriffe und Rahmen in drei Ländern

In Deutschland ist das Sachverständigenverfahren im Versicherungsvertragsgesetz verankert und in vielen Bedingungen der Sachversicherung ausgestaltet. Bei Streit mit dem Versicherer vermittelt der Versicherungsombudsmann, die Aufsicht liegt bei der BaFin. In Österreich spielen gerichtlich beeidete und zertifizierte Sachverständige eine wichtige Rolle, die Aufsicht führt die Finanzmarktaufsicht. In der Schweiz sind Gebäude in den meisten Kantonen bei einer kantonalen Gebäudeversicherung versichert, für private Versicherer steht der Ombudsman der Privatversicherung und der Suva als Schlichtungsstelle zur Verfügung.

Wichtige Begriffe im Überblick
LandUnabhängiger Experte des VersichertenSchlichtung bei Streit mit Versicherer
DeutschlandSachverständiger, ParteigutachterVersicherungsombudsmann
ÖsterreichSachverständiger, oft gerichtlich beeidet und zertifiziertje nach Fall Schlichtungsstellen oder Gericht
SchweizSchadenexperte, ParteiexperteOmbudsman der Privatversicherung und der Suva

Was Sie in unseren deutschsprachigen Ratgebern finden

Die Ratgeber sind nach Schadenart und Land gegliedert. Für jede Kombination gibt es eine Seite zur Rolle des unabhängigen Sachverständigen und eine eigene Seite zu Honoraren und Kosten.

So läuft eine unabhängige Begutachtung ab

Am Anfang steht ein Erstgespräch, in dem der Sachverständige den Schaden, die Police und das bisherige Vorgehen der Versicherung kennenlernt. Danach folgt die Besichtigung mit Fotodokumentation, Messungen und gegebenenfalls dem Beizug von Spezialisten. Der Sachverständige erstellt eine eigene Schadenaufstellung, prüft Kostenvoranschläge von Handwerkern und vergleicht sein Ergebnis mit der Einschätzung des Versicherers.

Anschließend verhandelt er mit dem Regulierer oder Gutachter der Gegenseite. Bleiben Differenzen über die Höhe, kann je nach Vertrag ein Sachverständigenverfahren eingeleitet werden. Deckungsfragen, also ob ein Schaden überhaupt versichert ist, werden dagegen notfalls vor Gericht oder bei einer Schlichtungsstelle geklärt.

Was eine Begutachtung kostet

Die Honorare unabhängiger Sachverständiger sind in allen drei Ländern grundsätzlich frei vereinbar. Üblich sind Prozentsätze, die mit steigender Schadenhöhe sinken, Pauschalen für überschaubare Fälle sowie Stundensätze für Beratung und Zweitmeinungen. Hinzu kommen je nach Vereinbarung Nebenkosten und Umsatzsteuer beziehungsweise Mehrwertsteuer.

Ob ein Teil der Kosten erstattet wird, hängt vom Einzelfall ab. Manche Gewerbe- und Gebäudepolicen enthalten eine Deckung für Sachverständigenkosten bis zu einer Höchstgrenze. Im Sachverständigenverfahren trägt nach vielen Bedingungen jede Partei die Kosten ihres eigenen Gutachters. Bei unverschuldeten Kfz-Unfällen werden Gutachterkosten in Deutschland oberhalb einer Bagatellgrenze in der Regel als Teil des Schadens vom Haftpflichtversicherer des Unfallgegners übernommen. Unsere Kostenseiten zeigen dazu unverbindliche Größenordnungen je Land und Schadenart.

Wann sich ein eigener Sachverständiger lohnt

Ein unabhängiger Gutachter ist nicht bei jedem Schaden nötig. Sinnvoll ist er vor allem bei hohen Schadensummen, bei unklarer Ursache, wenn der Versicherer Kürzungen wegen Unterversicherung oder grober Fahrlässigkeit ankündigt oder wenn das Angebot wichtige Positionen nicht berücksichtigt. Bei kleinen, unstrittigen Schäden genügt oft eine kurze Beratung.

Unser Anspruch

Die Inhalte sind unabhängig, informativ und ersetzen keine Rechtsberatung. Wir nennen keine garantierten Ergebnisse und keine erfundenen Tarife, sondern zeigen, welche Fragen Sie stellen sollten, welche Unterlagen helfen und worauf Sie bei einer Mandatsvereinbarung achten müssen. Konkrete Bedingungen ergeben sich immer aus Ihrem Versicherungsvertrag und dem Recht Ihres Landes.

Anbieter dieser Leistung

  • McLarens: Internationales Schadenregulierungsnetzwerk für den lateinamerikanischen Markt, insbesondere für gewerbliche und komplexe Risiken.
  • Sedgwick Latin America and Caribbean: Lateinamerikanische Sparte einer globalen Schadenmanagementgruppe, die in der gesamten Region Schadenregulierung und Schadenbewertung anbietet.
  • Sedgwick Spain and Portugal: Iberische Einheit einer globalen Schadenmanagementgruppe mit einem eigenen Schadenregulierungsteam, das Schadenbewertungen in Spanien durchführt.

Externe Links dienen nur zur Information; prüfen Sie die Bedingungen direkt beim jeweiligen Anbieter.

Häufige Fragen

Darf ich trotz Gutachter der Versicherung einen eigenen Sachverständigen beauftragen?

Ja. Sie können jederzeit einen eigenen Sachverständigen beiziehen. Er ersetzt den Gutachter der Versicherung nicht, sondern ergänzt ihn mit einer Bewertung aus Ihrer Sicht.

Ist das Sachverständigenverfahren dasselbe wie ein Gerichtsverfahren?

Nein. Es ist ein vertragliches Verfahren zur Feststellung der Schadenhöhe mit je einem Sachverständigen pro Seite und einem Obmann. Rechtsfragen zur Deckung klärt es nicht.

Für welche Länder gibt es deutschsprachige Ratgeber?

Derzeit für Deutschland, Österreich und die Schweiz, jeweils mit Seiten zu einzelnen Schadenarten und den zugehörigen Kosten.

Wer seine Rechte und die Abläufe kennt, verhandelt nach einem Schaden auf Augenhöhe. Wählen Sie Ihr Land und Ihre Schadenart, um den passenden Ratgeber auf expertdassure.com zu öffnen.